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Guten Tag,
mein Name ist Christian Peter, gern möchte ich Ihnen weiterhelfen. Das unbebaute Grundstück soll also als Pflegeleistung auf Sie übertragen werden für von Ihnen zu erbringende Pflegeleistungen an die Eltern?
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Peter
Die Pflegeleistung kann nur geschätzt werden. Diese können Sie schätzen abhängig von der Dauer der evtl. zu erbringenden Pflegeleistung und der Art der Pflegeleistungen. Wenn Sie davon ausgehen, dass Ihr Vater evtl. je nach Gesundheitszustand später in die Pflegestufe 1 fallen würde, können Sie bei der Krankenkasse nachfragen wie hoch die Pflegeleistungen also mit welchen Kostensätzen zu bewerten wären. Dann müsste von Ihnen noch ein fiktiver geschätzter Zeitpunkt eines Pflegefalls angenommen werden.
Hilft Ihnen das?
Ja bzw. es könnte auch aus meiner Sicht sinnig sein, dass Sie die Pflegeleistungen entgeltlich nach Eintritt eines Pflegefalls an Ihren Vater erbringen. Die Verformelung passt, wobei hier der tatsächliche Eintritt des Pflegezeitpunkts geschätzt werden müsste.
Ok den Zweck habe ich verstanden. Ich halte es für eine gute Idee, sich vorab noch mit der Krankenkasse auszutauschen wegen der konkreten Berechnung.
Können Sie bitte die Anfrage durch Anklicken auf 3 bis 5 Sterne abschließen, falls keine Rückfragen mehr bestehen. Danke vorab.
Sie müssen die Grundstücksübertragung also die Zuwendung beim Finanzamt erklären
genau nach der notariellen Beurkundung