Hallo Frau Fernández,
hier gerne die Rückmeldung auf Ihre Fragen:
Der Minijob bleibt grundsätzlich steuerfrei, weil hier der Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer entrichtet. Dieser Verdienst wird also nicht auf Ihren Grundfreibetrag von etwa 10.000 EUR p.a. angerechnet. Der Grundfreibetrag ist der Betrag, der jedem Steuerpflichtigen in Deutschland zusteht, so dass Einkommen bis zu diesem Betrag (zu versteuerndes Einkommen) steuerfrei bleibt. Wenn Sie also in einem Jahr nur den Minijob haben und zusätzlich etwa 5.000 - 7.000 EUR Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit, würde hier noch keine Einkommensteuer anfallen. Dennoch müssten Sie wegen der gewerblichen Einkünfte dann eine Steuererklärung abgeben. Die Kosten für das Erststudium sind allerdings nur im Rahmen der Sonderausgaben abzugsfähig. Da Ihre Steuer dann aber voraussichtlich schon 0 Euro sein wird, wirken sich diese Kosten dann in dem Sinne nicht mindernd aus (weniger als 0 Euro Steuern geht ja nicht). Verlustvorträge lassen sich bei Sonderausgaben nicht erzeugen (das geht nur beim Zweitstudium bzw. einer Zweitausbildung).
Die Steuerklasse spielt bei der selbständigen Tätigkeit keine Rolle. Diese wird nur beim Lohnsteuerabzug verwendet, wenn Sie ein Arbeitsverhältnis über 450 Euro hätten. Dann hätten Sie die Steuerklasse 1.
Sofern Sie insgesamt beim Umsatz unter 22.000 EUR im Jahr bleiben, können Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden. Das heißt: Sie müssen dann keine Umsatzsteuer erheben und in Ihren Rechnungen ausweisen. Insofern wäre das zunächst die einfachere Variante.
Die Übungsleiterpauschale können Sie im Rahmen Ihrer Selbständigkeit nicht beanspruchen. Diese wird nur dann angewendet, wenn Sie nebenberuflich z.B. als Ausbilder tätig sind oder unterrichten (an einer Schule, Volkshochschule, Uni).
Die Belege müssen Sie immer für das gesamte Jahr sammeln, also vom 1.1. bis 31.12. Die Steuererklärung ist dann, wenn Sie nicht steuerlich beraten werden, bis zum 31.07. des Folgejahres einzureichen.
Ich hoffe Ihre Fragen damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
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Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
P.S.: in der Regel wird automatisch vom System ein Telefonat angeboten. Dieses erfolgt automatisch, so dass Sie es bitte nur annehmen, wenn Sie kostenpflichtig telefonieren möchten.