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Knut Christiansen
Knut Christiansen, Steuerberater
Kategorie: Steuern
Zufriedene Kunden: 6557
Erfahrung:  Steuerberater at Feddersen Jochimsen Christiansen Markussen Steuerberatungsgesellschaft mbH
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Knut Christiansen ist jetzt online.

Meines Wissens nach unterliegt die Tantieme bei einem

Diese Antwort wurde bewertet:

Meines Wissens nach unterliegt die Tantieme bei einem angestellten Vorstand/GF der Einkommensteuer. Gibt es Szenarien, in denen sie auch der USt unterliegt?
Kenne dies nur von Gesellschaftern & Aufsichtsräten einer Kapitalgesellschaft.
Sind Ausnahmen zu beachten?
Fachassistent(in): Für welches Steuerjahr soll die Steuererklärung gemacht werden?
Fragesteller(in): 2021 bzw. 2022
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Steuerberater mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Vorab nicht. Evtl. ergeben sich im weiteren Verlauf Fragen.

Guten Tag,

die Tantieme ist bei einem angestellten Geschäftsführer/Vorstand ein Gehaltsbestandteil. Daher liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit vor. Diese unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Ein Szenario bei dem die Tantieme als variabler Gehaltsbestandteil der Umsatzsteuer unterliegt ist mir nicht bekannt.Dann müssten nämlich unternehmerische Leistungen gegenüber der Gesellschaft erbracht werden. Der angestellte Geschäftsführer ist aber im steuerlichen Sinne Arbeitnehmer.

Beantwortet das Ihre Frage?

Freundliche Grüße

Knut Christiansen
Steuerberater

P.S: das System bietet automatisch ein Telefonat für 51 Euro an. Ich kann allerdings erst wieder am kommenden Montag telefonieren. Wir können Ihr Anliegen daher auch gerne schriftlich weiter klären.

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Guten Abend Herr Christiansen,vielen Dank für die prompte Rückmeldung. Dies deckt sich auch mit meinem Wissensstand. Wollte nur eine kurze Bestätigung, da letztens auch andere Einschätzungen aufkamen, die ich nicht nachvollziehen konnte. Somit dürfte vorerst ein Telefonat nicht nötig sein. Komme jedoch gerne darauf zurück, falls sich neue Fragen ergeben sollten.Beste Grüße
Martin Duda

Sehr gerne.

Darf ich Sie sonst gerne schon mal um Bewertung mit 3-5 Sternen bitten (bitte oben anklicken)? Nur dann erhalte ich meine anteilige Vergütung durch den Portalbetreiber. Sollten danach noch eine Rückfrage anfallen, können Sie diese selbstverständlich noch stellen.

Knut Christiansen und weitere Experten für Steuern sind bereit, Ihnen zu helfen.
Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Bitte gerne. Bewertung und Trinkgeld sind erfolgt!

Ganz vielen Dank!