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alva3172015
alva3172015, Steuerberater
Kategorie: Steuern
Zufriedene Kunden: 3157
Erfahrung:  Fachanwalt für Steuerrecht sowie Internationales Steuerrecht
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Ich habe eine Frage zur Zweitwohnsitzsteuer.

Diese Antwort wurde bewertet:

Ich habe eine Frage zur Zweitwohnsitzsteuer.

Mein Name ist Hermes und ich bin Spezialist für Zweitwohnungssteuerrecht.

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Guten Abend,
ich bin selbstständig und muss ab 01.02. für einen Auftrag für ca. 1 Jahr einen Zweitwohnsitz nutzen. Was muss ich hier an Kosten für Zweitwohnsitzsteuer einplanen?
Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Ich wünsche keinen Anruf und hoffe, wir können auf diesem Wege meine Fragen klären. Vielen Dank.

Ja, gerne schriftlich.

Sind Sie verheiratet oder ledig und wo befindet sich der Hauptwohnsitz und wo der Zweitwohnsitz?

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Ich bin ledig und die Zweitwohnung befindet sich 320 km entfernt von Hauptwohnung. Beide liegen in Bayern.

Ich brauche die Ortschaften? Ich bin selbst in Bayern.

Wir haben 7 Regierungsbezirke....

Es kann nämlich durchaus sein, dass Sie an Ihrer Hauptwohnung keine ZwsT zahlen müssen.

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Ach so :-) okay - HW 95336 / ZW 86791

Ich habe die Lösung. Sie melden Ihren Zweitwohnsitz als Erstwohnsitz an, da Sie dort auch arbeiten! Und der Hauptwohnsitz wird dann zum Nebenwohnsitz!

Keine Angst doppelte Haushaltsführung etc. können Sie trotzdem geltend machen. Googeln Sie einmal meinen Namen zum Thema Zweitwohnungssteuer und Hermes

Ich bitte um Bewertung durch Anklicken der Sterne (3-5) und stehe im Nachgang für Rückfragen zur Verfügung.

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Mir wurde hier von einem Kollegen die Info gegeben, dass der Zweitwohnsitz berufsbedingt sein muss!?! Er meinte, dass ich den aktuellen Wohnsitz als Hauptwohnsitz belassen soll. Nun verstehe ich garnichts mehr.

Dies ist Quatsch.

Dies ist nur Melderecht. Die Kosten können Sie trotzdem absetzen, da Sie die Wohnung berufsbedingt neu beziehen. Glauben Sie mir. Ich bin Profi!!!

:)

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Nun muss ich Sie mehr fragen ...
Der Hauptwohnsitz (aktuell) ist eine ETW mit monatlichen Unterhaltungskosten von 950 €. Kann ich dann diese Kosten geltend machen? Mein familiäres Umfeld (Tochter/Mutter) leben beim aktuellen Hauptwohnsitz.

Nein, Sie machen die Kosten an dem Ort Ihres neuen Auftrages geltend. Übrigens stimmt die PLZ? Müsste Allgäu sein, oder?

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
ja PLZ stimmt :)
Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Vorgehensweise:
1. Hauptwohnsitz bleibt 95336 Mainleus
2. Anmeldung ??? 86971 Peiting als Nebenwohnsitz oder umgekehrt?Da ich selbstständig bin, wo muss ich dann meine Steuer abgeben. Welches Finanzamt ist zuständig? Ändert sich dann alles für mich?

Vorgehensweise:
1. Hauptwohnsitz bleibt 95336 Mainleus. Nein, wird Nebenwohnsitz oder besser gesagt Nebenwohnung
2. Anmeldung ??? 86971 Peiting als Nebenwohnsitz oder umgekehrt? Peiting PLZ 86971!!! wird Hauptwohnsitz (nur melderechtlich)

Steuerlicher Hauptwohnsitz bleibt Mainleus und es ändert nichts!

Da ich selbstständig bin, wo muss ich dann meine Steuer abgeben. Welches Finanzamt ist zuständig? Ändert sich dann alles für mich?

Sie müssen Melderecht und Steuerrecht unterscheiden. Für die Zweitwohnungssteuer ist nur relevant, wo Ihr melderechtlicher Hauptwohnsitz bzw. Nebenwohnsitz ist!

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Die aktuelle Wohnung in Mainleus muss ich dann in der Gemeinde als "Nebenwohnung" ummelden. Die Fahrtkosten (sowie NK, Anschaffungen sowie Verpflegungsaufwand für 3 Monate) der (neuen) Hauptwohnung zur Nebenwohnung kann ich dann trotzdem als Betriebsausgaben absetzen?

Die aktuelle Wohnung in Mainleus muss ich dann in der Gemeinde als "Nebenwohnung" ummelden. Die Fahrtkosten (sowie NK, Anschaffungen sowie Verpflegungsaufwand für 3 Monate) der (neuen) Hauptwohnung zur Nebenwohnung kann ich dann trotzdem als Betriebsausgaben absetzen?

JA!!! Genau! Oder Sie melden Peiting als HW an. Dann wird Mainleus automatisch Nebenwohnung!

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Okay, wenn Sie das sagen :-) dann werde ich das jetzt mal so angehen. Ich hätte noch eine Frage zur Scheinselbstständigkeit. Können Sie mir das beantworten oder muss ich einen neuen Vorgang öffenen?

Neuen Vorgang, da dies jetzt zwei komplett verschiedene Themen san. Gerne an mich per direkter Kundenanfrage: alva3172015

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alva3172015 und weitere Experten für Steuern sind bereit, Ihnen zu helfen.