Steuern
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Mein Name ist Hermes und ich bin Spezialist für Steuerrecht. Um was für eine Versicherung handelt es sich und wann wurde diese abgeschlossen?
Danke. Bei Entschädigungen wegen Körperverletzung etc. ist zu unterscheiden zwischen Beträgen, die den Verdienstausfall ersetzen und solchen, die als Ersatz für Arzt- und Heilungskosten und die Mehraufwendungen während der Krankheit, sowie als Ausgleich für immaterielle Einbußen in Form eines Schmerzensgeldes gewährt werden. Nur soweit entgangene oder entgehende Einnahmen auf Grund der verminderten Erwerbsfähigkeit ersetzt werden, besteht Steuerpflicht i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG (BFH, Urt. v. 21.2.1957 -- IV 630/55 U, BFHE 64, 437 = BStBl. III 1957, 164; Urt. v. 16.12.1960 -- IV 143/58 U, BFHE 72, 268 = BStBl. III 1961, 101; Horn in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 24 EStG Rz. 33). Dies gilt auch, wenn der Ersatz für entgehende Einnahmen von einem Dritten, hier der Versicherung des Unfallverursachers, gezahlt wird (z.B. BFH, Urt. v. 29.10.1959 -- IV 235/58 U, BFHE 70, 234 = BStBl. III 1960, 87; v. 13.4.1976 -- VI R 216/72, BFHE 119, 247 = BStBl. II 1976, 694).
Sie können aber ermäßigte Besteuerung beantragen nach § 34 EStG, wenn die Zahlungen in einem Veranlagungszeitraum (Jahr) zufließen.
Ob Einmalzahlung oder lebenslange Rente günstiger ist, muss man sich durchrechnen. Kommt ein wenig auch auf die Schäden und Alter des Geschädigten an.
Ich bitte um Bewertung durch Anklicken der Sterne (3-5) und stehe im Nachgang gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Ich Ihnen dies ausrechnen, wenn Sie die Summe haben und ich Ihre sonstige steuerliche Situation kenne. Also sonstige Einkünfte, verheiratet ja/nein, Kirchensteuerpflichtig, Kinder etc.
Steuerlast für die Entschädigung 48.000 €.
Die 15.000 € haben keine Steuerlast zur Folge.
Achten Sie darauf, dass in der Abfindungsvereinbarung aufgenommen wird Einmalzahlung wegen entgangenem Lohn/Einnahmen und/oder Schmerzensgeld.
Nein, ein festen Steuersatz gibt es nicht. Das Finanzamt wird sicherlich die Vereinbarung sehen wollen!
Haben Sie denn keinen Anwalt/Steuerberater?
Die Berechnung der Steuerlast bei Fünftelregelung ist kompliziert!
Das ist schlecht. Ist ja wichtig. Vielleicht ist auch eine Leibrente mit Anpassungsklausel (Wertsicherung= Inflationsausgleich) bei Ihnen sinnvoll. Haben Sie denn bleibende Schäden?
Wohnen Sie in Bayern?
Ah nein NRW.
Wir sitzen in München u.a.
Bitte noch bewerten durch Anklicken der Sterne (3-5). Sie brauchen da definitiv Beratung. Wir hoch war die monatliche Zahlung etc. Das kann man Online nicht umfassend klären.
Hier ist unsere E-Mail von der Kanzlei:***@******.***
Wäre kein Problem. 1 Stunde.
Man könnte auch vereinbaren, dass die Versicherung die Einkommensteuer zahlt, die anfällt. Es ist in dem Bereich vieles möglich.
Falls Ihre Eltern einen Anwalt haben, der davon keinen Plan hat und "alles" macht (Familienrecht, Arbeitsrecht etc.), wird es eher ungünstig bzw. nicht optimal laufen für Ihre Eltern.
Gerne geschehen. Wie gesagt, hier noch bewerten, damit das Gespräch beendet ist. Sie können dann im Nachgang gerne eine E-Mail an unsere Kanzlei schreiben.