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Knut Christiansen
Knut Christiansen, Steuerberater
Kategorie: Steuern
Zufriedene Kunden: 6525
Erfahrung:  Steuerberater at Feddersen Jochimsen Christiansen Markussen Steuerberatungsgesellschaft mbH
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Knut Christiansen ist jetzt online.

Guten Tag, ich bin freiberufliche Mediendesignerin in

Diese Antwort wurde bewertet:

Guten Tag, ich bin freiberufliche Mediendesignerin in Deutschland und habe eine Videoschnitt Anfrage für einen Online-Kurs bzw. Youtube Videos erhalten. Der Auftraggeber ist Unternehmer und hat seine Rechnungsadresse in den USA aber eine deutsche Ust. ID. Würde ich ihm in diesem Fall eine Rechnung mit deutscher Ust. ausstellen oder zählt der amerikanische Firmensitz als Ort der Leistungserbringung und ich müsste ihm eine Nettorechnung ausstellen und die Steuern dafür selbst in den USA begleichen? Vielen Dank ***** *****

Guten Tag,

sofern das Unternehmen keinen Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland hat und Sie die Leistung an die Adresse in den USA erbringen, greift hier § 3a Abs. 2 UStG. Sie müssten die Rechnung also ohne Umsatzsteuerausweis schreiben (Reverse Charge). Erfragen Sie bitte einmal vorab bei dem Unternehmen, ob eine Betriebsstätte in Deutschland vorliegt. Falls nicht, dann bitte wie beschrieben ohne USt abrechnen. Falls eine Betriebsstätte in Deutschland vorliegt und die Leistung an diese erbracht wird, wäre dt. USt abzurechnen.

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Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Das hilft mir schonmal weiter.

Sehr gerne!