Steuern
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Guten Tag, sehr gerne darf ich Ihre Frage nachfolgend beantworten.Rechtliche Verpflichtung zur Rechnungskorrektur gibt es keine. Allerdings könnte man das ganz einfach über eine Weiterverrechnung (von Ihrem Vater an Sie) lösen, sofern das ein Problem für das Finanzamt darstellen sollte.
Ja genau, das wäre eine Rechnung die Ihr Vater Ihnen stellt, in Höhe der Bruttoausgaben (ohne Ausweis der Umsatzsteuer). Er muss das nicht versteuern, weil für ihn ist es rechtlich gesehen ein "Durchlaufposten" (einmal Einnahme und einmal Ausgabe).
Die Umsatzsteuer könnten Sie sich trotzdem vom Finanzamt holen mithilfe des Beleges und der Weiterverrechnung von Ihrem Vater. Bzw. sollte es ein Problem geben, können Sie den Sachverhalt immer noch dem Finanzamt darlegen, dieser ist ja aus Ihren Erläuterungen heraus leicht nachvollziehbar.Eine Erklärungspflicht haben Sie aber nur in einem Fall, wo das Finanzamt überhaupt einmal Ihre Belege sehen will. Der Beleg ist ja bei der Umsatzsteuervoranmeldung nicht mit zu übermitteln. Von daher ist es nicht unwahrscheinlich, dass nie jemand danach fragen wird.