Steuern
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Guten Abend darf ich Ihnen bis morgen eine Antwort vorbereiten
Guten Tag,
die Fahrtkosten können Sie als außergewöhnliche Belastung absetzen. Diese werden Ihr steuerpflichtiges Einkommen mindern, sofern die zumutbare Eigenbelastung überschritten ist.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.Da dieser Auftrag von justanswer an mich als externer Experte vermittelt wurde, freue ich mich abschließend über eine positive Bewertung bzw. eine Danksagung von Ihnen. Diese Vergütung beträgt 50% des von Ihnen gezahlten Betrags und wird nur bei positiver Bewertung an mich ausgezahlt. Für eine positive Bewertung klicken Sie bitte 3-5 Sterne im Kommentarfeld an. Ich bin dafür auf Ihre Unterstützung angewiesen. Herzlichen Dank vorab!Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.Mit freundlichen Grüßen
Christian Peter
Steuerberater
Bitte bewerten Sie die Antwort sonst ziehe ich diese zurück
Meine Antwort ziehe ich hiermit zurück die Gewährleistung schließe ich aus