Steuern
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Sie können im Prinzip alle Aufwendungen in der Anlage V&V eintragen als Kosten, die Sie getragen haben also z.b. die Abschreibungen für das Gebäude von 2%, die Grundsteuer, die Nebenkosten wie z.B. Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Reparaturaufwendungen als Erhaltungsaufwendungen, Kosten für Renovierungsmaßnahmen.
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Mit freundlichen Grüßen,
Christian Peter
Steuerberater
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Gruß,
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