Steuern
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Mein Name ist Hermes und ich bin Spezialist für Steuerrecht (international). Wo befindet sich die Immobilie (in welchem Land) und aus welcher Quelle werden die Renten bezogen?
Verfügen Sie nach Umzug noch über eine Wohnung in Deutschland?
Haben Sie denn noch eine Mietwohnung oder ETW über die Sie verfügen. Ich kann Ihnen dann heute Abend eine Expertise zukommen lassen.
Sie können natürlich einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen nach § 1 Abs. 3 EstG. Dann brauchen Sie keinen Wohnsitz in D beibehalten. Dies hat den Vorteil, dass Sie den Grundfreibetrag (über 9.000 € im Jahr) etc. in Anspruch nehmen können und die Einkünfte aus der Vermietung der Immobilie sowieso in Deutschland versteuert werden müssten, § 49 EStG. Die Einkünfte müssten aber zu 90 % aus deutschen Quellen stammen, also keine bzw. nur geringfügige Einkünfte in Tunesien erzielt werden. Hiervon gehe ich aus, dass Sie mitgeteilt haben, dass Sie in Rente gehen. Sie können also ohne Weiteres Ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben und müssen auch keine Wohnung/Zimmer beibehalten. Melden Sie sich rein vorsorglich auch bei Ihrer Gemeinde in Deutschland ab. Beantwortet dies Ihre Frage?
Ich bitte um Bewertung durch Anklicken der Sterne (3-5) und stehe gerne für Rückfragen im Nachgang zur Verfügung. Ich bin heute noch bis ca. 22 Uhronline!
Sind Sie noch da?
Sie "rechnen" richtig. Die Rente können Sie sich meines Erachtens auch nach Tunesien auszahlen lassen oder es gibt für Rentner ein Postbankkonto, auch wenn Sie im Ausland sind.