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Guten Abend, ein Dienstleistleistungsvertrag ist m.E. zutreffend, den die GmbH mit Ihrem Schwager schließen könnte. Dort beschreiben Sie die Art, den Preis und den Zeitpunkt der zu erbringenden Leistungen Ihres Schwagers. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung und bedanke ***** ***** für einen Dank bzw. eine positive Bewertung durch Anklicken von 3 bis 5 Sternen.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Peter
Ja natürlich das geht auch