Steuern
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Guten Morgen ich bereite heute eine Antwort für Sie vor und melde mich nachher zurück
Der Grundfreibetrag ist bereits bei der Steuerberechnung berücksichtigt worden. Von daher müssen Sie diesen Betrag bezahlen und der Grundfreibetrag ist schon abgezogen worden.
Beantwortet das Ihre Anfrage? Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Peter
Steuerberater
es gibt eine Tarifvorschrift im § 32a EStG zur Berechnung der Steuer, die auf das zu versteuernde Einkommen angewendet wird.
Der Grundfreibetrag ist hier implementiert.
Gruß,
Sehr gern