Steuern
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Guten Morgen ich bereite eine Antwort für Sie vor.
Ja die Kinder können Aufwendungen für das Grundstück als Home Office Werbungskosten geltend machen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung und bitte um Bewertung der Antwort durch Anklicken von 3 bis 5 Sternen
Bitte denken Sie an die positive Bewertung der Antwort durch Anklicken auf 3 bis 5 Sterne, falls keine Rückfragen mehr bestehen, da ich ansonsten die Antwort zurückziehen muss.