Steuern
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wie lautet denn die frage
Ein Moment bitte. Mein Name ist Hermes und ich bin Spezialist für Steuerrecht aus Unterhaching.
Was soll was? Ich bereite gerade eine Antwort vor.
Sie benötigen kein extra Gewerberaum, sondern dürfen die Schüler auch in in Ihrer Wohnung unterrichten.
Nur ein durch Wände und Türen abgeschlossener Raum kann ein zum Abzug von Betriebsausgaben berechtigendes häusliches Arbeitszimmer im Sinne der Regelung sein.
Der Flur ist doch eher ein "Durchgangszimmer"!
Aus wie viel Zimmern besteht die Wohnung bzw. welche Zimmer stehen Ihnen zur ausschließlichen Nutzung zu "Berufszwecken" zur Verfügung neben dem Flur?