Steuern
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Guten Tag ich bereite eine Antwort für Sie vor.
Hallo,
Ihr Einkommen aus dem Minijob ist mit der Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber abgegolten und somit haben Sie keine Nachteile für die Besteuerung meiner Abfindung. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Fünftelregelung bleibt also unberührt.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.Da dieser Auftrag von justanswer an mich als externer Experte vermittelt wurde, freue ich mich abschließend über eine positive Bewertung bzw. eine Danksagung von Ihnen. Diese Vergütung beträgt 50% des von Ihnen gezahlten Betrags und wird nur bei positiver Bewertung an mich ausgezahlt. Für eine positive Bewertung klicken Sie bitte 3-5 Sterne im Kommentarfeld an. Ich bin dafür auf Ihre Unterstützung angewiesen. Herzlichen Dank vorab!Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.Mit freundlichen Grüßen
Christian Peter
Steuerberater
Entschuldigung Ihrer Abfindung sollte das bedeuten.