Steuern
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Guten Tag, ich prüfe Ihre Anfrage und bereite eine Antwort für Sie vor. Würde Ihnen ggf. eine Antwort bis morgen oder heute spät Abends reichen?
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Peter
Steuerberater
Hallo,
Ihre Fragen beantworte ich folgendermaßen:
1. das Haus im Betriebsvermögen wird (zwangsweise) entnommen, wenn es für Wohnzwecke an fremde Dritte vermietet wird und nicht mehr für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wird.
2. Als Entnahmewert ist der Verkehrswert anzusetzen.
3. Ich schlage vor, dass Sie zunächst formlos bei der Finanzbehörde anfragen, ob die Betriebsleiterwohnung im Betriebsvermögen der Landwirtschaft angesetzt worden ist. Sie können einen Hinweis geben, dass Sie keine Afa Beträge oder sonstige Kosten für diese Wohnungen in Ihren Steuererklärungen angesetzt hatten.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.Da dieser Auftrag von justanswer an mich als externer Experte vermittelt wurde, freue ich mich abschließend über eine positive Bewertung bzw. eine Danksagung von Ihnen. Diese Vergütung beträgt 50% des von Ihnen gezahlten Betrags und wird nur bei positiver Bewertung an mich ausgezahlt. Für eine positive Bewertung klicken Sie bitte 3-5 Sterne im Kommentarfeld an. Ich bin dafür auf Ihre Unterstützung angewiesen. Herzlichen Dank vorab!Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.Mit freundlichen Grüßen
Gern, wenn Sie meine Antwort durch Ihre positive Bewertung mittels Anklicken von 3 bis 5 Sternen abschließen würden, bin ich Ihnen dankbar.
Viele Grüße und noch einen schönen Abend.
Nein, immer ist das nicht so. Es kann aber so sein. Von daher können Sie formlos bei der Behörde anfragen, ob die Betriebsleiterwohnung in den Steuererklärungen als Betriebsvermögen angesetzt worden ist, wenn Sie sich deswegen nicht sicher sind. Es ist durchaus möglich, dass die Betriebsleiterwohnung aber dem Privatvermögen zugeordnet worden ist.