Steuern
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Guten Abend ich bereite heute eine Antwort für Sie vor.
Ich empfehle Ihnen die Tätigkeit im Impfzentrum auf 450 Euro Basis durchzuführen weil dann auf die Einnahmen Pauschale Abgaben, die geringer sind, von der Impfstelle abgeführt werden als wenn Sie die Einnahmen selbst in Ihrer Steuererklärung erklären würden
Das ist kein Problem, Sie erklären die Einnahmen in der EÜR und dann als gewerbliche Einkünfte in der Steuererklärung. Da Sie vermutlich unter 24000 Euro Einnahmen erzielen, bleiben diese Einkünfte gewerbesteuerfrei
Ok darf ich fragen, welche Art von Tätigkeit Sie im Impfzentrum ausführen?
Hallo,
da ich bei Ihrer Tätigkeit im Impfzentrum nach den von Ihnen gemachten Angaben nicht davon ausgehen kann, dass es sich um eine umsatzsteuerbefreite Tätigkeit handelt, können Sie aber trotzdem für die Rechnungen an das Impfzentrum die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und daher die Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen, weil Ihr Umsatz unter 50.000 EUR bleiben wird.
Sie erklären Ihre Einnahmen aus der Honorartätigkeit im Impfzentrum in einer Einnahmen- und Überschussrechnung EÜR und übernehmen das Ergebnis dann als gewerbliche Einkunftsart Ihre Einkommensteuererklärung. Etwaige Reisekosten zum Impfzentrum können Sie als Betriebsausgaben von den Einnahmen abziehen. Die Einnahmen abzüglich der Kosten ergibt Ihren Gewinn aus der Honorartätigkeit im Impfzentrum für Zwecke der Übernahme in Ihre Einkommensteuererklärung.
Gewerbesteuer wird nur in geringen Maße anfallen (wenn überhaupt), da Ihnen ein Freibetrag von 24.500 EUR zusteht und die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet wird.
Beantwortet das Ihre Anfrage? Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung und bedanke ***** ***** wenn Sie meine Antwort durch Anklicken von 3 bis 5 Sternen honorieren würden, da diese erst dann anteilig vergütet wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Peter
Steuerberater
Guten Tag, haben Sie Rückfragen, die ich beantworten darf? Ansonsten bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie die Anfrage durch eine positive Bewertung oder einen Dank abschließen würden, damit meine Antwort honoriert werden kann.
Für die Nebentätigkeit sollten keine zusätzlichen SV Abgaben anfallen, da Sie ja schon über den Hauptjob als Angestellte(r) sozialversichert sind.
Haben Sie weitere Rückfragen, die ich beantworten darf? Ansonsten bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie die Antwort durch eine positive Bewertung durch Anklicken von 3 bis fünf Sternen abschließen können, damit diese anteilig honoriert wird.
Guten Abend,
haben Sie Rückfragen? Ansonsten bin ich Ihnen verbunden, wenn Sie meine Antwort durch ein Danke ***** ***** positive Bewertung durch Anklicken von 3 bis 5 Sternen abschließen können. Erst dann wird meine Arbeit vergütet. mit freundlichen Grüßen
Hallo leider ziehe ich meine Antwort ohne Bewertung zurück und schließe jede Haftung und Gewährleistung aus. Sind noch Fragen offen?
Bitte akzeptieren Sie meine Antwort, sonst ziehe ich diese zurück und schließe jegliche Gewährleistung für die Richtigkeit aus.
Hallo, nein das müssen Sie nicht, denn Sie sind ja über den Hauptjob sozialversichert.
Ist Ihre Anfrage damit geklärt? Dann wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie die Antwort durch Anklicken von 3 bis 5 Sternen abschließen würden.