Steuern
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Guten Tag ich bereite eine Antwort für Sie vor.
Hallo,
Sie können bei der Finanbezörde einen steuerlichen Erfassungsbogen einreichen, in dem Sie der Behörde kund tun, dass Sie ab Mai die Nebentätigkeit ausführen. Dann stellen Sie als Freiberuflerin Rechnungen an die Einrichtung und erstellen am Jahresende eine Einnahmen- und Überschussrechnung aus der das Ergebnis aus Ihrer freiberuflichen Tätigkeit in die Einkommensteuererklärung übernommen wird.
Mehr ist dabei nicht zu beachten. Beantwortet das Ihre Anfrage?
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Peter
Steuerberater
Entschuldigung Finanzbehörde heißt das.
Die Ausbildungskosten können Sie in diesem Zusammenhang als Werbungskosten ansetzen zur Verminderung der Einkünfte aus der Nebentätigkeit oder der Bezüge aus der Ausbildung.
Ansonsten ist nichts weiter für Sie zu beachten.
Falls keine Rückfragen mehr bestehen, würde ich mich freuen, wenn Sie meine Antwort durch Anklicken von 3 bis 5 Sternen bewerten, damit diese anteilig vergütet werden kann.