Steuern
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
ich bereite eine Antwort vor. Was haben Sie denn für eine Berufsausbildung oder Studium?
Dann müssen Sie das Ganze als Gewerbe anmelden, da Sie für eine freiberufliche Tätigkeit grds. ein BWL-Studium benötigen, um auch tatsächlich als freiberuflicher Berater tätig sein zu können. Melden Sie Ihre Tätigkeit bei dem Gewerbamt an; sie werden dann auch Zwangsmitglied in der IHK.
Natürlich können Sie jetzt oder nach der Arbeitslosenzeit eine Existenzgründung bei der Arbeitsagentur beantragen und Ihre gewerbliche Tätigkeit wird finanziell unterstützt.
Einen Zuschuss erhalten Sie zunächst 6 Monate lang. Wie viel Zuschuss Sie bekommen, hängt von der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes ab. Es gilt:
Gründungszuschuss pro Monat = Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengelds + 300 Euro
Nach einem halben Jahr können Sie weitere 9 Monate lang 300 Euro erhalten. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie hauptberuflich selbstständig tätig sind.
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