Sehr geehrter Fragesteller,
ich teile Ihnen heute meine Stellungnahme zu Ihrem Anliegen mit:
Nach dem Sachverhalt ist im Falle eines Verkauf der Immobilie der Gewinnanteil von 50 %, der auf Ihre Frau entfällt, bei ihr steuerpflichtig. Dieser Gewinnanteil ist im Rahmen der Steuererklärung in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) auf der Rückseite zu deklarieren.
Der Gewinnanteil ist die Differenz zwischen dem Verkaufserlös abzgl. des Anschaffungspreises einschl. Nebenkosten der Anschaffung und abzügl. der Abschreibung auf die Immobilie für den Zeitraum von der Anschaffung bis zum Verkauf.
Da Sie keine Angaben über die Höhe Ihres Einkommens und über den Veräußerungspreis für den halben Anteil gemacht haben, sollten Sie prüfen, ob die Zusammenveranlagung oder die getrennte Veranlagung günstiger ist. Im Normalfall ist die Zusammenveranlagung die günstigere Veranlagung, in dem konkreten Fall könnte aber die getrennte Veranlagung auf Antrag zu einem günstigeren Ergebnis führen.
Wenn ich damit Ihre Frage beantworten konnte, bitte ich um Ihre Bewertung durch Anklicken von 3 - 5 Sternen, denn nur dadurch wird von justanswer mein 50 %iger Anteil an Ihrem Honorareinsatz an mich weitergeleitet.
Ich wünsche ein schönes Wochenende
Prof. Nettelmann