Steuern
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Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Da Sie die Immobilie in den letzten zwei Jahren nicht selbst bewohnt haben, wäre ein Gewinn tatsächlich zu versteuern. Dabei stellen Sie den Veräußerungserlös abzgl. Nebenkosten den Anschaffungskosten inkl. der damaligen Nebenkosten gegenüber. Abzugsfähig wären auch Werbungskosten, die durch den Verkauf entstehen / entstanden sind.
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Mit freundlichen Grüßen
K. Nitschke
Rechtsanwältin
Nein, Sie haben doch jetzt 110.000,00 EUR mehr, als vor dem Hauskauf.
Gerechnet wird nur mit dem Anschaffungskosten und dem Verkaufserlös.
Mit dem Darlehen haben Sie ja lediglich den Kaufpreis finanziert.
Sie haben doch geschrieben, dass Sie Ihren Anteil für 210.000 EUR verkaufen.
Wenn Sie davon den Kaufpreis von 110.000 EUR abziehen, bleibt Ihr Gewinn. Sie dürfen nicht den Fehler machen und das Darlehen auch noch abziehen.