Vielen Dank für Ihren Nachtrag!
Ob Ihr Stiefbruder eine Steuererklärung abgeben muss, hängt von seinem steuerpflichtigen Gesamteinkommen ab, welches ich anhand Ihrer Angaben nicht prüfen kann. Grundsätzlich steht Ihrem Bruder aber die Behindertenpauschale von 3.700,00 EUR zu. Zudem hat er auch einen Grundfreibetrag von (2019) in Höhe von 9.168,00 EUR. GGf. kommen noch weitere außergewöhnliche Belastungen für Krankheitskosten hinzu. Die Rente wird zudem nur teilweise besteuert. Die Höhe des Prozentsatzes hängt dabei von dem Renteneintrittsjahr ab. Bezieht Ihr Bruder z.B. schon seit 2005 Rente, so müsste er nur 50 % von dem versteuern, was er in 2005 erhalten hat zuzüglich der aktuellen Rentenerhöhung.
Es kann daher durchaus sein, dass Ihr Bruder gar keine Steuern zahlen muss und dann auch nicht verpflichtet wäre, eine Erklärung abzugeben. Darüber kann ich jedoch ohne genaue Daten leider keine Aussage treffen.
Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte Ihr Bruder den Sachverhalt z.B von einem örtlichen Lohnsteuerhilfeverein prüfen lassen. Diese fertigen die Steuererklärung sehr günstig anhand des aktuellen Einkommens. Sollte keine Steuer gezahlt werden müssen, so kann die Mitgliedschaft auch umgehend wieder gekündigt werden.
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Mit freundlichen Grüßen
K. Nitschke
Rechtsanwältin