Guten Tag,
Ihre Fragen kann ich anhand der mir vorliegenden Informationen wie folgt beantworten:
Zu 1. Der Nießbrauch wird für Zwecke der Bewertung des Grundstücks komplett berücksichtigt und der Wert dann anteilig der derzeitigen Besitzverhältnisse aufgeteilt.
Zu 2. Wenn Ihr Bruder Ihnen seinen Anteil an der Wohnung schenken würde, hat das auf die Bewertung für den Nießbrauch für Zwecke der Grundsteuerbemessung keine Auswirkung. Der Nießbrauch belastet das gesamte Grundstück.
Zu 3. Nach meinem Verständnis Ihrer Angaben handelt es sich bei dem Nießbrauchsrecht um ein lebenslanges Nießbrauchsrecht.
Das Nießbrauchsrecht ist juristisch stärker als ein Wohnrecht ausgeprägt. Ihnen geht es offenbar darum, dass Ihre Eltern durch das Nießbrauchsrecht finanziell abgesichert sind.
Wenn Ihre Eltern als Nießbrauchsberechtigte in ein Pflegeheim umziehen müssten, hätte ein Wohnrecht für Ihre eltern keinen Wert mehr, ein Nießbrauchsrecht aber schon. Denn dann partizipieren Ihre Eltern als Nießbrauchsberechtigte an den Mieteinnahmen der Wohnung.
Daher würde ich an dem Nießbrauchsrecht nicht rühren.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Da dieser Auftrag von justanswer an mich als externer Experte vermittelt wurde, freue ich mich abschließend über eine positive Bewertung. Diese Vergütung beträgt 50% des von Ihnen gezahlten Betrags und wird nur bei positiver Bewertung an mich ausgezahlt. Für eine positive Bewertung klicken Sie bitte 3-5 Sterne im Kommentarfeld an. Herzlichen Dank vorab!
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Peter
Steuerberater