Steuern
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Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Sie meinen sicher, die Kosten des Unterhaltes, oder? Bei dem Versorgungsausgleich handelt es sich um die Rente.
Mit der Anlage U kann Ihr Ex - Mann jedoch die geleisteten Unterhaltszahlungen an Sie absetzen, wenn Sie die Anlage U unterschreiben und den Unterhalt selbst versteuern. Grundsätzlich ist das auch in Ordnung. Allerdings lassen Sie sich bitte vorher schriftlich geben, dass er Ihnen alle Nachteile ersetzt, die Sie durch die Versteuerung des eigenen Unterhaltes erleiden. Sollten Sie also durch die Angabe des Unterhaltes in Ihrer eigenen Erklärung Steuern nachzahlen müssen, so hätte Ihr Mann diese Steuern zu tragen. Gleiches gilt auch für die Krankenversicherungsbeiträge, die sich erhöhen könnten, wenn Sie den Unterhalt als Einnahme versteuern müssen. Lassen Sie sich dies daher bitte als erstes schriftlich geben. Dann steht auch der Unterschrift der Anlage U nichts im Wege.
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Mit freundlichen Grüßen
K. Nitschke
Rechtsanwältin
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Besten Dank und mit freundlichen Grüßen
K. NitschkeRechtsanwältin
Wenn Sie ihm die Anlage U nicht unterschreiben, nachdem er Ihnen zugesichert hat, dass er Ihnen die Nachteile ersetzt, weigern Sie sich grundlos. In dem Fall kann er zwar nicht die Unterschrift verlangen. Allerdings kann er Sie wegen Schadensersatz verklagen und zwar in der Höhe, in der er Steuern sparen würde.