Steuern
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Kindesunterhalt für Minderjährige muss in Deutschland nicht versteuert werden.
Bei der Frage der Absetzbarkeit in Österreich kommt es darauf an, wo das Kind lebt. So ist es tatsächlich in Österreich möglich, Kindesunterhalt abzusetzen, wenn das Kind auch in Österreich lebt. In dem Fall darf aber auch keine Familienbeihilfe für das Kind bezogen werden. In Ihrem Fall hat das Kind aber gar nicht in Österreich gelebt. In einem solchen Fall kann der Kindesvater maximal versuchen, einen Teil des Unterhaltes als außergewöhnliche Belastung abzusetzen.
.
Sollte Ihre Frage beantwortet sein, würde ich mich über Ihre positive Bewertung durch Anklicken der Sterne ( 3-5) freuen. Dadurch wird das Guthaben auf Ihrem Kundenkonto an mich weiter geleitet und die Beratung vergütet. Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort.
Mit freundlichen Grüßen
K. Nitschke
Rechtsanwältin