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RainNitschke
RainNitschke, Rechtsanwältin
Kategorie: Steuern
Zufriedene Kunden: 1799
Erfahrung:  Fachanwaltslehrgang Steuerrecht
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Es geht um eine Frage zur Steuerpflicht bei erhaltenem

Diese Antwort wurde bewertet:

Es geht um eine Frage zur Steuerpflicht bei erhaltenem Kindesunterhalt zwischen Ö und D:Ich habe im Jahr 2016 in Deutschland gearbeitet, war dort steuerpflichtig und alleinerziehend mit dem Kind dort. Der Vater hat in Österreich gearbeitet und war dort steuerpflichtig und hat mir z.B. 200 EUR bar an Unterhaltsleistungen gezahlt.Sind diese erhaltenen Unterhaltsleistungen für das Kind steuerpflichtig? Muss ich sie in der Steuererklärung ausweisen?Kann der Vater die geleisteten Unterhaltsleistungen in Österreich geltend machen?

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Kindesunterhalt für Minderjährige muss in Deutschland nicht versteuert werden.

Bei der Frage der Absetzbarkeit in Österreich kommt es darauf an, wo das Kind lebt. So ist es tatsächlich in Österreich möglich, Kindesunterhalt abzusetzen, wenn das Kind auch in Österreich lebt. In dem Fall darf aber auch keine Familienbeihilfe für das Kind bezogen werden. In Ihrem Fall hat das Kind aber gar nicht in Österreich gelebt. In einem solchen Fall kann der Kindesvater maximal versuchen, einen Teil des Unterhaltes als außergewöhnliche Belastung abzusetzen.

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Mit freundlichen Grüßen

K. Nitschke

Rechtsanwältin

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