Guten Tag,
ich würde die Antwort darauf zweiteilen:
1. Fortsetzung der Arbeitsverhältnisse mit den Kindern
In diesem Fall würde ich die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge nicht zurückfordern, sondern die Begründung untersuchen, warum die Finanzbehörde die Betriebsausgaben für die Arbeitsverhältnisse nicht anerkannt hat.
Möglicherweise bestehen Zweifel, ob die vereinbarten Arbeitsleistungen laut Vertrag tatsächlich erbracht worden sind oder Sie haben Arbeitsverhältnisse mit minderjährigen Kindern geschlossen (was in letzterem Fall nicht funktioniert).
2. Stornierung und Beendigung der Arbeitsverhältnisse mit den Kindern
Wenn die Arbeitsverhältnisse mit Ihren Kindern nicht fortgeführt werden sollen oder können, sollten Sie bei den Sozialversicherungsträgern einen Stornierungsantrag stellen mit dem Hinweis, dass die Arbeitsverhältnisse mit den Kindern nichtig sind mit Verweis auf die Nichtanerkennung der Arbeitsverhältnisse durch die Finanzbehörde.
Da dieser Auftrag von justanswer an mich als externer Experte vermittelt wurde, bitte ich abschließend um eine positive Bewertung, damit meine Arbeit auch anteilig vergütet wird. Dazu klicken Sie bitte 3-5 Sterne im Kommentarfeld an. Erst nach einer positiven Vergütung oder einen Dank von Ihnen erhalte ich die Vergütung.
Herzlichen Dank vorab!
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Peter