Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Anfrage.
1. Ja, da dann keine Grunderwerbssteuer anfällt.
2. Je niedriger der Kaufpreis desto niedriger die Grunderwerbsteuer iHv 3,5 % in Bayern. Eine gemischte Schenkung wird nur problematisch, wenn der Vater Ihrer Frau in den nächsten 10 Jahren verstirbt und hohes weiteres Vermögen vorhanden ist und in den letzten Jahren vor der Übertragung bereits eine Schenkung in Höhe von 400.000 € stattgefunden hat.
3. Wenn vermietet wird, wird es nicht unbedingt Betriebsvermögen. Die Mieten sind allerdings zu versteuern und bei einem Verkauf innerhalb von 10 Jahren ist ein Gewinn bezüglich des 1. OG zu versteuern.
4. Bei einem zinslosen Darlehen wird die Finanzverwaltung fiktive Zinsen bei Ihrem Schwiegervater ansetzen, da bei einem DRittvergleich unter fremden Personen Sie auch keine zinsloses Darlehen erhalten würden. Was mir allerdings noch klar, wann Sie Eigentümer werden sollen, da der Notar in Bayern den Vollzug, also die Kaufpreiszahlung kontrolliert und erst dann eine Grundbuchänderung vorgenommen wird. Oder ist Ihr Schwiegervater vorleistungspflichtig, sprich Sie werden mit der notariellen Beurkundung auch bereits als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen.
Mit besten Grüßen aus München
Kanzlei für Steuerrecht HERMES