Steuern
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
zu ihrer Frage teile ich im Rahmen einer Erstberatung mit:
Umsatz im Sinne des § 19 UStG ist die Einnahme von mehr als 17 500 €. Begrifflich ist Umsatz definiert als "alles, war der Leistungsempfänger aufwendet ohne die Umsatzsteuer",demzufolge muss in § 19 USTG dieser sog. Nettoumsatz um die Umsatzsteuer erhöht werden, umfasst also den Bruttoumsatz.
Wenn ich damit Ihre Frage beantwortet habe, bitte ich um Ihre Bewertung, damit meine Beratung vergütet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann
Sehr geehrter Fragesteller
Ihr maßgebender Umssatz als Kleinunternehmer enthält praktisch die Umsatzsteuer, die Sie aber nicht dem Finanzamt gegenüber schulden.
Also dieser Ihr Umatz als Kleinunternehmer darf 17 500 € nicht überschreiten.
Prof.Nettelmann