Steuern
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Sehr geehrter Fragesteller,
zur Klarstellung des Sachverhaltes bitte ich um Angabe,
1. ob die Waren von ihnen an das Zollfreilager in der Schweiz versandt wird?
2. die Rechnung an den Käufer in Oslo gerichtet und von im bezahlt wird?
3. Sie über den Ausfuhrnachweis über die Versendung an das Zollfreilager verfügen?
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann
wenn Sie einen Ausfuhrnachweis der Zollbehörden haben und der Abnehmer sein Wohnsitz in Oslo hat, liegt eine steuerfreie Ausfuhrlieferung i.S § 6 UStG vor, die als solche in der Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung anzugeben ist.
Den Ausfuhrnachweis und den Nachweis, dass es sich um einen ausländischen Kunden handelt, müssen Sie zu Ihren Buchführungsunterlagen nehmen.
Wenn damit Ihre Frage beantwortet ist, bitte ich um Ihre Bewertung, damit meine Beratung vergütet werden kann.
Sehr geehrter Fragesteller
Sie können die Umsatzsteuer der Künstler als Vorsteuer bei Ihrer Umsatzsteuer abziehen.
Prof.Nettelmann