Steuern
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Frage teile ich im Rahmen einer Erstberatung mit.
Sie sind auf Grund Ihres Wohnsitzes in Deutschland hier unbeschränkt steuerpflichtig. Das heißt, dass neben Ihrem Arbeitslohn aus Ihrer Arbeitsverhältnis auch der Gewinn aus dem in Kameru belegenen Gewerbebetrieb in Deutschland zu versteuern ist. Sie müssen bei Ihrem Finanzamt daher eine Steuernummer beantragen, sofern Sie bislang steuerlich nicht erfasst sind. Der Gewinn aus dem Betrieb in Kameru ist in der Anlage G zu Einkommensteuererklärung nach Ablauf des Jahres mit anzugeben.
Wenn ich damit Ihre Frage beantwortet habe, bitte ich um Ihre Bewertung, damit meine Beratung vergütet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann
wenn Sie bereits steuerlich erfasst sind, sind Ihre Einkünfte - auch andere Einkünfte neben dem Arbeitslohn - unter dieser Steuernummer in der Steuererklärung zu deklarieren.