Steuern
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Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Frage teile ich im Rahmen einer Erstberatung auf Grund des vorgetragenen Sachverhaltes mit:
Eine Beleihung eines vor 2005 abgeschlossenen Lebens-versicherungvertrages ist unschädlich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Auch wenn die Finanzierungskosten des Darlehens Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, bleiben die Sparanteilszinsen unter den vorgenannten Voraussetzungen steuerfrei. (§ 10 Absatz 2 Satz 2 Buchstabe a bis c EStG in der Fassung bis 2004).
Wenn ich damit Ihre Frage beantwortet habe, bitte ich um ihre Bewertung meiner Beratung, damit meine Vergütung für die Bearbeitung an mich weitergeleitet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann