Sehr geehrter Fragesteller,
gern gehe ich auf Ihre Rückfrage ein! Ich hatte schon alles richtig verstanden, auch die Kapitalerträge aus Deutschland!
Ich bin davon ausgegangen, dass Ihnen Steuerbescheide des deutschen Zentralfinanzamtes für Auslandsrentner, Neubrandenburg, vorliegen. Bei diesen Bescheide wird die deutsche Rente für - Sie beide getrennt - wegen beschränkter Steuerpflicht besteuert. Die Kapitalerträge Ihrer Frau - davon gehe ich auf Grund Ihrer Angaben aus - unterliegen im Steuerabzugsverfahren der sog. 25 59igen Abgeltungsteuer. Wenn diese Aussagen zutreffen, ist die von mir empfohlene Antragsveranlagung beim Finanzamt Neubrandenburg zu empfehlen.
Sie würden wie in Deutschland ansässig zusammenveranlagt werden und in den Genuss des sog. Splittingtarifs kommen. Wenn dabei auf weiteren Antrag von der Regelung in § 32 d Abs. 4 EStG Gebrauch machen, werden auch die Kapitalerträge in die Veranlagung einbezogen. Dies würde im Ergebnis nicht nur eine Steuer von 0 € auf Ihre Renteneinnahmen führen, sondern darüber hinaus durch Anrechnung der Steuerabzugsbeträge für die Kapitalerträge zu einer Erstattung im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahren.
Für die Erledigung der erforderlichen Handlungen stehe ich Ihnen gern mit meiner Steuerberatungspraxis in Berlin zur Verfügung. Meine Email-Adresse lautet dazu *****@******.***.
Sollten Sie weitere Rückfragen haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Ansonsten wäre ich für eine positive Bewertung meiner Beratung dankbar, damit mein hältiger Anteil an Ihrem Honorareinsatz von justanswer an mich weitergeleitet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann