Steuern
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wenn ich jetzt die Dauerfristverlängerung für 2018 widerrufe
wann ist dann die März USt-VA fällig? Assistentin: Vielen Dank. Können Sie mir noch ein paar weitere Informationen geben, damit ich den passenden Experten für Sie finden kann? Kunde: Mein Chef möchte die Dauerfristverlängerung für 2018 so schnell wie möglich widerrufen, da er meint, er bekommt das Geld wieder zurück. Allerdings muss ja die USt-VA 02/18 und die USt-VA 03/18 zum 10.04. bezahlt werden, oder?
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie müssen die Voranmeldungen bei Widerruf der Dauerfristverlängerung bis zum 10. des Folgemonats abgeben. Da Sie allerdings für Januar und Februar die Umsatzsteuervoranmeldung unter Nutzung der Dauerfristverlängerung abgegeben haben, werden Ihnen möglicherweise für diese beiden Monate Verspätungszuschläge auferlegt.
Im übrigen weise ich darauf hin, dass die Verrechnung der Sondervorauszahlung als Jahresvorauszahlung grundsätzlich erst im Dezember verrechnet wird. Dies gilt auch bei Widerruf der Dauerfristverlängerung.
Der Bundesfinanzhof (BFH) macht in einem Urteil vom 16.12.2008 deutlich, dass die gezahlte Sondervorauszahlung nichts anderes ist, als eine Vorauszahlung auf die Jahresumsatzsteuer. Wenn nach Anrechnung der Sondervorauszahlung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung noch ein Erstattungsbetrag verbleibt, ist dieser nicht auszuzahlen bzw. zu verrechnen, sondern auf die Jahresumsatzsteuer anzurechnen. Erst wenn nach dieser Anrechnung noch ein Überschuss verbleibt, kommt eine Erstattung an den Unternehmer bzw. eine Verrechnung in Betracht.
Wenn ich damit Ihre Frage beantwortet habe, bitte ich um Ihre Bewertung, damit meine Beratung vergütet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann
haben Sie noch Rückfragen zu meiner Beantwortung? Ansonsten bitte ich um ihre Bewertung, damit meine Beratung vergütet werden kann.
ich warte noch auf Ihre Rückmeldung bezüglich der Bewertung, ohne die meine Beratung nicht vergütet werden kann. Holen Sie dies bitte nach!
Vielen Dank