Steuern
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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage nach der Höhe der Steuer für einen Immobilienverkauf kann isoliert nicht ermittelt werden! Der Gewinn ist Teil des gesamten zu versteuernden Einkommens des betreffenden Jahres und wird nicht gesondert besteuert. Eine Berechnung ist also nur möglich, wenn man das ganze Jahreseinkommen mit und ohne Verkaufserlös (Differenzsteuer) kennt.
Der progressive Einkommensteuertarif steigt von 15 % bis 45 % des Einkommens.
Es tut mir leid, dass ihre Frage nicht besser beantworten konnte. Für Ihre Bewertung meiner Beantwortung wäre ich dankbar, damit meine Bearbeitung vergütet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann
wenn es sich bei dem Verkauf um einen solchen im Rahmen des sog. gewerblichen Grundstückshandel handelt, fällt Einkommen- und Gewerbesteuer an, wobei bekanntlich die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer in einem bestimmten Umfang angerechnet wird. Ob gewerblicher Grundstückshandel mit gewerbesteuerlicher Folge vorliegt, hängt davon ab, ob bereits widerholt Immobilien verkauft worden (sog. Drei-Objekt-Grenze). Kapitalertragsteuer als Teil der Einkommensteuer fällt nicht an.