Steuern
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wir haben ein Haus (Doppelhaushälfte) gebaut
(Beginn August 2016 - Fertigstellung 2017). Nachdem das Haus so gut wie fertiggestellt war, sind mein Mann und ich eingezogen ( 21.7.17-15.1.18) . Das Haus hatten wir nie vermietet. Wenn wir einen Gewinn erzielen, können Sie mir sagen, was dann für Steuern auf uns zukommen? Könnten Sie mir das bitte per Mail beantworten.?? Bei Fragen können Sie mich auch gern anrufen ******. Mit freundlichen Grüßen *****
Sehr geehrter Fragesteller,
wann wollen Sie denn das Anwesen verkaufen?
Mit besten Grüßen
Kanzlei für Steuerrecht Hermes
Wenn Sie das Haus 2016 bereits bezogen hätten, wäre ein Verkauf steuerfrei, da Sie die letzten 3 Veranlagungszeiträume 2016 bis 2018 das Haus selbst bewohnt hätten; § 23 ESTg.
Etwas anderes gilt dann, wenn Sie erst das Anwesen 2017 selbst bewohnt haben, da Sie es dann nicht 3 Veranlagungszeiträume nutzen konnten. Der Gewinn ermittelt sich abzüglich der Kosten für den Bau und den Kauf des Grundstücks. Sollen wir telefonieren?
Wenn Sie das Objekt ausschließlich selbst bewohnt haben im Zeitraum zwischen Erwerb/Fertigstellung und Veräußerung ist ein Verkauf steuerfrei, da tatsächlich § 23 Abs. 1 S. 1 Satz 3 1. Alt. ESTg erfüllt ist. Ich dachte, Sie hätten vermietet.
Ich bitte um Bewertung durch Anklicken der Sterne; gerne stehe ich für Rückfragen bis heute 21 Uhr zur Verfügung.
Wie gesagt, der Verkauf ist steuerfrei für SIE!!!
JA!! Ich hatte eine andere Anfrage, wo das Haus zeitweise vermietet war und ich den Fall verwechselt habe.
Meine Aussage ist verbindlich, dass bei Ihnen kein Gewinn zu versteuern ist. Die Vorschrift im Gesetz habe ich Ihnen bereits genannt.