Steuern
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Hallo liebes just answer team,ich habe wohl eine Frage an einen Steuerberater.Ich bin eine Mutter von zwei Kindern und fest angestellt. ich bekomme 500,00 € und bin krankenversichert. Wenn ich mit jetzt mit wellness ( Massagen und Reiki) ein wenig dazu verdienen möchte, kann ich das ohne ein Gewerbe anzumelden tun? Reicht es dem Finanzamt am Ende des Jahres die Einnahmen inkl. der Quittungs/ Rechnungsbelege zu präsentieren ?Und vor allen Dingen : trägt der Arbeitgeber dann weiterhin die Kosten für die Krankenkasse oder muss ich sie dann selber übernehmen? Mit Dank und freundlichen Grüßen, ****
Sehr geehrte Fragestellerin,
zu ihrer Frage teile ich im Rahmen einer Erstberatung mit:
1. Sie müssen eine selbständige gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeindebehörde und dem Finanzamt als Kleinunternehmer anmelden. Sie müssen über die Einnahmen und die damit zusammenhängenden Ausgaben Aufzeichnungen führen und die Belege sorgfältig aufbewahren. Ich gehe davon aus, dass Sie keine einschlägige Fachausbildung haben und Ihre Leistungen gegenüber Krankenkassen abrechnen.
Der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit unterliegt zusätzlich der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Sozialversicherung bei Ihrem Arbeitgeber ändert sich durch diese Nebentätigkeit nicht.
Wenn ich damit Ihre Frage beantwortet habe, bitte ich um Ihre Bewertung, damit meine Beratung vergütet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
>Prof. Nettelmann
ja, so müssen Sie vorgehen! Bei der Anmeldung als Kleinunternehmerin (Jahresumsatz bis 17 500 € !) brauchen Sie keine Umsatzsteuer zu zahlen.
Für Ihre abschließende Bewertung für meine Beratung bedanke ***** ***** im voraus.
Prof. Nettelmann
Sie müssen ein Gewerbe beim Finanzamt und der Gemeindebehörde anmelden, Sie müssen - wie ich mitteilte - Aufzeichnungen führen, eine jährliche Gewinnermittlung machen, Einkommensteuererklärung abgeben, alle Belege sorgfältig aufbewahren. Sie sind nicht freiberuflich tätig, wenn Sie keine abgeschlossene einschlägige Ausbildung haben und auf Grund ärztlicher Verordnungen medizinische Massagen ausführen, die Sie gegenüber den Krankenkassen abrechnen können.