Steuern
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
in bin augenblicklich in einem Beratungsgespräch! Ich werde Ihre Anfrage im Laufe des Nachmittags bearbeiten!
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann
Sehr geehrter Fragesteller
die Gesellschaft muss die Steuer nach dem normalen SteuerSatz abführen.
Der Anteileigner kann dann einen Erstattungsantrag beim Bundesamt für Steuern mit amtlichen Vordruck stellen.
Prof.Nettelmann