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Lebe getrennt, kurz vor der Scheidung
Meine Frau mit lebt mit unseren drei Kindern in einem Haus auf meinem Grundstück auf dem noch ein Mietshaus mit vier vermieteten Wohnungen steht.. Das Haus wurde bis 2011 vermietet und wurde von Ihr zur Zeit der Trennung bezogen. Freies Wohnen, Versicherungen, usw. waren als Unterhalt für die Kinder vereinbart. Nun will meine Frau ausziehen und eine eigene Wohnung beziehen. Hat auch schon seit September einen Mietvertrag. Einzug in die neue Wohnung soll der Februat 2018 sein. Ich kann den Unterhalt für die Kinder auf Dauer nur durch die Vermietung des Hauses gewährleisten. Um vermeieten zu können sind Instandsetzungen an Fassade und Terrasse nötig. Um also möglichst zeitnah mit der Vermietung nach dem Ausziug beginnen zu können, habe ich sofort die Notwendigen Arbeiten in Auftrag gegeben und ausführen lassen. Zum Teil sind diese Maßnahmen abgeschlossen. Das Haus war die letzten Wochen eine Baustelle und der Wohnwert sehr eingeschrenkt. Ich kann aber nun mit der Vermietung beginnen und das Haus anbieten. Nun erfahre ich, daß ich die Aufwendungen nicht gegen Erträge aus Vermietung anrechnen kann. Das ist für mich schwer zu verstehen?! Ich bin nicht mehr erwerbstätig und bestreite den Lebensunterhalt aus den Erträgen aus Vermietung. Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Die Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen als vorweggenommene Werbungskosten anerkannt werden. Miete haben Sie ja aktuell keine, aber Sie können die Kosten ggf. jetzt absetzen bzw. den Verlust dann auch ins nächste Jahr übertragen lassen. Ihr Steuerberater mag sich einmal mit dem folgenden Urteil auseinandersetzen: FG des Saarlandes, Urteil vom 28.08.2008, 1 K 2073/04 - in dem Fall ging es auch um die Renovierung bzw. Erneuerung einer Heizung bei Vermietungsabsicht und vorheriger Eigennutzung. Sie müssten m.E. jedoch die Vermietungsabsicht nachweisen - z.B. durch Zeitungsanzeigen oder einen Maklerauftrag.
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Mit freundlichen Grüßen
K. Nitschke
Rechtsanwältin