Steuern
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ich bin hauptberuflich selbstständig als Heilpraktikerin für Psychotherapie
aus Berlin/ Deutschland und habe das erste Mal eine Telefonklientin in Österreich. Sie ruft mich also aus Österreich an für den Termin. Nun ist meine Frage: Wie läuft das mit der Umsatzsteuer? Muss ich sie in Österreich abführen oder in Deutschland oder muss das meine Klientin machen? Was schreibe ich auf die Rechnung? Falls ich sie an Österreich abführen muss, wie und wann muss ich das machen? Als HP bin ich in Deutschland zwar befreit von der UST aber nicht im Ausland. Ich danke ***** *****ür die Mühe! ****
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Überprüfung Ihres Anliegens melde ich mich im Laufe des Tages mit einer Antwort bei Ihnen.
Mit besten Grüßen aus Berlin
Kanzlei für Steuerrecht Hermes
Vielen Dank ***** ***** Liebe Grüße *****
Vielen Dank für Ihre Geduld! Ort der Leistung für das Umsatzsteuerrecht bleibt Deutschland (Vgl. § 3 a UStG), wenn Ihre Klientin Privatperson ist! Etwas anderes gilt auch nicht für die Beratung im Rahmen einer fernmündlichen Unterredung!
Da Ihre Leistungen nach dem Umsatzsteuergesetz für Heilpraktiker für Psychotherapie umsatzsteuerfrei sind, bleibt dies in Ihrem Fall auch so.
Falls Sie zufrieden waren mit der Beratung bitte ich um eine Bewertung durch Anklicken der Sterne (5 Sterne bedeutet: ich war zufrieden!)