Steuern
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Sehr geehrte Fragestellerin,
gern ermittele ich den Betrag, den Ihr Ehemann Ihnen schuldet, weil Sie nunmehr auf Grund der geänderten Steuerbescheide für 2011 und 2012 eine Nachzahlung an Steuern leisten müssen. Dazu benötige ich lediglich als Anhang die beiden neuen Bescheide für 2011 und 2012 sowie die bisherigen Bescheide für 2011 und 2012.
Da Sie offenbar bislang keine Steuerbescheide für 2011 und 2012 bekommen haben, fügen Sie mir einfach die Probeberechnungen des Finanzamtes bei.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann
vielen Dank für Ihre Nachricht! Leider befand sich als Anhang nur die Probeberechnung des Finanzamtes für das Jahr 2011.
Ich gehe davon aus, dass Sie Ihrem geschiedenen Ehemann die Zustimmung zum sog. Realsplitting gegeben haben, indem Sie die Anlage U mit unterschrieben haben. Nach der Rechtsprechung muss Ihr geschiedener Ehemann den Steuermehrbetrag erstatten, der sich infolge der Versteuerung der Unterhaltszahlungen in Höhe von maximal 13 805 € im Jahr ergibt. Dies ist nach meiner Berechnung auf Grund der übermittelten Probeberechnung für 2011 3 814,-- €.
Sie sollten mir nunmehr noch übermitteln:
1. die Probeberechnung für 2012
2. die ursprünglichen Steuerbescheide für 2011 und 2012
3. die auf Grund der Änderung dieser Erstbescheide ergangenen aktuellen Berichtigungsbescheide für 2011 und 2012, jeweils die Seiten bis zu dem Betrag
"zu versteuerndes Einkommens" (Seiten 1 und 2 bzw. 1 bis 3).
eine Berechnung für 2012 konnte ich bislang nicht vornehmen, weil mir dazu die erforderlichen Angaben nicht zur Verfügung stehen.
Sollten Ihnen die bereits mitgeteilten Angaben für 2011 ausreichen, bitte ich um Ihre abschließende Bewertung meiner Beratung, damit die hinterlegte Vergütung an mich weitergeleitet werden kann.
Sehr geehrte Fragestellerin ,
ich kann ide mir übermittelten Dateien nicht öffnen. Senden Sie mir nur als Einzeldatei
die Proberechnung für 2012.
ich warte noch auf die Übermittelung der Probeabrechnung für 2012, damit Ihre Ihre Frage abschließend bearbeiten kann.