Hallo Herr Serverin,
ich habe am 23.10 folgendes per Einschreiben losgeschickt:
Sehr geehrter Herr Decker(neuer Geschäftsführer)
hiermit wiederspreche ich Ihrer Rechnung vom 16.10.12 voll.
Zur Begründung führe ich folgendes an.
Ich berufe mich auf §28 BOstB,der untenstehend zitiert ist.
Zitat :XXXXXXXXXX.........
Ich habe keine Manantschaft noch eine Abtretung der Gebührenordnung an Sie vergeben.
Desweiteren besteht keine Einwilligung zur Übertragung meiner Akten an Sie.
Somit haben Sie kein Zurückbehaltungsrecht meiner Akten.
Deshalb bitte ich Sie höflichst diese Daten meinem neuen Steuerberater zukommen zu lassen.
Heute dann die Antwort:
Sehr geehrte Frau Becker,
wie Ihnen bekannt ist,ist Frau Spath als Geschäftsführerin aus der SteuerberatungsGmbH ausgeschieden und die neuen Geschäftsführer sinn Herr Decker und Herr König.Frau Spath ist am 04.10.12 als Geschäftsführerin zurückgetreten und Herr König bestellt worden.Diesbezüglich wurde unsere Homepage bereits am 01.12.12 geändert.
Da es sich bei der Steuerberatungsgesellschaft mbH um eine Kapitalgesellschaft handelt,die keinen Kundenstamm verkauft hat,ändert sich für den Mandanten nichts,denn der Berater ist weiterhin Steuerbsartungsgesellschaft mbH.Die Änderungen bei der Geschäftsführung waren daher nicht mitteilungspflichtig.
Deshalb besteht ohne jeden Zweifel Anspruch auf Ausgleich der offenen Gebührenrechnung, entgegen Ihrem Widerspruch vom 23.10.12.Derzeit stehen laufende Forderungen offen und bis zum Ausgleich machen wir von unserem Rückhalterecht gebrauch.
Die Rechnung um die es geht wurde von Herrn Decker unterschrieben.
Es ging um die Buchhaltung von 2011 un um die Umsatzsteuersonderprüfung (endete am 17.08.12 mit dem Abschlussgespräch).
Hier noch ein Auzug aus dem Handelregister:
Veröffentlichung
Amtsgericht Saarbrücken Aktenzeichen: HRB 5835 |
Bekannt gemacht am: 01.08.2012 12:00 Uhr |
In (). gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. |
Veränderungen |
30.07.2012 |
"CURA" Steuerberatungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken, Hohenzollernstr. 26, 66117 Saarbrücken. Bestellt zum Geschäftsführer: Decker, Kai, Wadgassen, *11.09.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Änderung der Geschäftsanschrift: Hohenzollernstr. 28, 66117 Saarbrücken. |
Veröffentlichung
Amtsgericht Saarbrücken Aktenzeichen: HRB 5835 |
Bekannt gemacht am: 29.10.2012 12:00 Uhr |
In (). gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. |
Veränderungen |
26.10.2012 |
"CURA" Steuerberatungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken, Hohenzollernstr. 28, 66117 Saarbrücken. Bestellt als Geschäftsführer: König, Karsten, Grafenau, *21.03.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Spath, Iris, Saarbrücken, *05.11.1946.
Wer hat den nun Recht?
Soll ich mich an einen ortsansässigen Steueranwalt wenden?
Muss ich die überhöhte Rechnung (Gebührensatz von 1,3/10 auf 4/10) zahlen.
Würden Sie so einen Fall auch übernehmen und wenn ja mit welchen Kosten muß ich rechnen.
Oder soll ich die Gebührenforderung bis zur Klärung beim Amtsgericht hinterlegen.
Ohne die EDV kann der neue Steuerberater keine Fehler in der Buchhaltung aufspüren.
Danke für die Antwort
Yvonne Becker
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