Steuern
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Vielen herzlichen Dank - das war auch meine Ansicht. Leider beharrt der Kollege darauf, dass seine Abrechnung dem Lohnsteuergesetz entspräche und es den Arbeitgeber nichts angehe, ob er die Reise von Erst- oder Zweitwohnsitz (bei Betriebsstätte) antrete, auch wenn es dem Arbeitgeber eindeutig bekannt sei, wo er sich aufgehalten habe.
Da diese Reisekosten sehr häufig anfallen, wäre es auch sehr interessant, wie die Sache sich verhält, wenn die Reise nicht ausgerechnet von Montag bis Freitag/Samstag dauert, sondern z. Bsp. Dienstag begonnen wird und am WE Zuhause beendet wird. Auch in diesen Fällen macht der AN die volle km-Pauschale für Nutzung des eig. Pkw geltend, obwohl er per doppelte Haushaltsführung die Pendlerpauschale (? korrekte Bezeichnung?) 1x wöchentlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen kann - meiner Ansicht nach wäre die Fahrtkostenerstattung immer nur dann zu gewähren, wenn die Reise tatsächlich von Betriebsstätte zu Betriebsstätte in gleicher Woche stattfinden würde - alle anderen wöchentlichen Pendelfahrten sind doch bereits durch Werbungskosten gedeckt, oder?