Steuern
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Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
gemäß der BFH-Urteile vom 11.3.2003 (IX R 16/99 und IX R 17/99) kommt es bei Miteigentümer in erster Linie darauf an, wer tatsächlich vermietet hat. Wenn z.B. beider Miteigentümer auch in den jeweiligen Mietverträgen stehen, dann wird auch das Finanzamt davon ausgehen, dass beide Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben.
Im zweiten Schritt muss dann geschaut werden, in welcher Höhe jeder beteiligt ist.
Sie haben auf der Anlage V & V in den Zeilen 24 - 32 die Möglichkeit, die Anteile nach den Eigentumsverhältnissen zuzuordnen.
Mieteinkünfte werden auch angerechnet wenn es um die Sozialversicherungspflicht geht. Ein entsprechendes Urteil hat das Sozialgericht Karlsruhe am 03.06.2008 Az. S 7 KR 2483/07 zu dem Thema gefällt. Einen Link finden Sie hier:
http://rente-rentenberater.de/20080803140/gesetzliche-krankenversicherung/krankenversicherungsbeitraege-fuer-mieteinnahmen
Mit freundlichen Grüßen,
K.Nitschke
Rechtsanwältin (Steuern)
Sehr geehrte Frau Nitschke,
im konkreten Fall ist meine Frau im Grundbuch eingetragen. Sie ist also
Eigentümerin. Sie vermietet auch die Wohnung.
Würden sich für meine Frau die Mieteinnahmen halbieren wenn wir beide den
Mietvertrag unterschreiben oder sind letztendlich die Eigentumsverhältnisse
ausschlaggebend?
Mit freundlichem Gruß
R.M.
Guten Morgen,
entschuldigen Sie bitte die Verzögerung.
Nein, die Miete würde sich nicht halbieren. Man schaut zwar danach, wer vermietet, jedoch ist das nur interessant, wenn es mehrere Eigentümer gibt und geschaut werden muss, ob auch tatsächlich alle vermieten. Dann schaut man nach den Eigentumsverhältnissen, bzw. nach den Anteilen. Bei Ihnen wäre der Anteil "null".
Die Miete würde sich halbieren, wenn Ihre Frau Ihnen die Hälfte des Hauses überschreibt und Sie dann als Miteigentümer zusammen vermieten.