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alva3172015
alva3172015, Rechtsanwalt/Fachanwalt
Kategorie: Sozialrecht
Zufriedene Kunden: 3353
Erfahrung:  Stiftungs- und Vereinsrecht Steuerrecht (auch internationales Steuerrecht) Mietrecht Erbrecht
92866717
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Es geht um Scheinselbständigkeit - ich weiß nicht, welches

Diese Antwort wurde bewertet:

Es geht um Scheinselbständigkeit - ich weiß nicht, welches Rechtsgebiet - 10 Jahre im kommunalen Heim scheinselbständig - unter der Obhut des Landkreis Harburg. Vor zwei Jahren gab es einen Angestelltenvertrag - tariflich gebunden, weil die Pflegeleitung gesagt hat, nun müssen wir das machen. Jetzt ist die Frage, ob bei einer Selbstanzeige bei der Sozialkasse nur der Arbeitgeber mit Strafen rechnen muss oder ich auch. Ich will rückwirkend eine höhere Rente geltend machen. Vielen Dank

ein moment

Kunde: hat geantwortet vor 9 Tagen.
ok

Mit Strafen undeiner Nachzahlung muss der Arbeitgeber rechnen. Sie müssen aber Ihre Steuererklärungen ändern, da Sie sodann Lohnsteuer abführen und keine Einkommensteuer für Selbständige und auch keine Betriebsausgaben mehr geltend machen können!

Sie müssen bei der Clearingstelle bei der DRV einen Antrag auf Statusfeststellung beantragen. Wird der Arbeitgeber natürlich nicht sehr erfreut sein!

alva3172015 und weitere Experten für Sozialrecht sind bereit, Ihnen zu helfen.

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