Sozialrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Oliver Fröhlich LL.M.
Rechtsanwalt
Grundsätzlich, im Rahmen der Thematik der Darlehensgewährung, können Sie hier nicht viel machen.
Sie müssen das Darlegen begleichen. Einzig bei der Höhe der Darlehensrückzahlung haben Sie noch Gestaltungsspielraum.
Bitte bewerten sie mit 3-5 Sternen. Sie können danach selbstverständlich weitere Fragen stellen.
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Ja, Sie müssen das Darlehen zurückzahlen. Dies ist leider unstreitig. Haben Sie hier weitere Fragen?