Sozialrecht
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Sehr geehrte Frau Spranger
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Oliver Fröhlich LL.M.
Rechtsanwalt
Ihre Frage beinhaltet arbeitsrechtliche Probleme, zu deren Lösung ich wie folgt antworte:
Sofern Sie der einzige Kunde der Rentnerin sind, ist das insoweit absolut unbeachtlich.
Viel beachtlicher ist der Umstand, "wie" die Rentnerin bei Ihnen arbeitet. Bitte schließen Sie keinen Arbeitsvertrag, sondern max. einen Kooperationsvertrag oder führen die Arbeiten schlicht über Rechnungen. Denn beachten Sie:
Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person zwar nach außen (z. B. mit einem Werkvertrag) als selbstständiger Unternehmer auftritt, aber Aufgaben wie ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer erfüllt. Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit sind:
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Ich danke Ihnen.
Alles Gute für Sie.