Sozialrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Oliver Fröhlich LL.M.
Rechtsanwalt
Ich danke ***** ***** kurze Wartezeit.
Ein Zuverdienst von bis zu 100 Euro wird überhaupt nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Geht er darüber hinaus, wird wie gehabt zu einem bestimmten Prozentsatz angerechnet. Neu ist: Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, soll ab 1. Juli mehr von seinem Einkommen behalten können. Von daher könnte es sich anbieten, dass Sie hier noch etwas warten oder aber bis Juli wenig durch einen Nebenjob verdienen.
Sofern die Antwort geholfen hat, bitte ich um Bewertung um 3-5 Sterne. Sie können hiernach weitere Fragen stellen. Ich danke Ihnen.
Ich danke ***** ***** Moment bitte.
Zur Berechnung kann ohne Einsicht in Dokumentation keine Auskunft gegeben werden. Die Einbehaltung kann bis zu 50 % erfolgen. Grund hierfür ist, dass Sie nicht immer konstant 520 Euro verdienen, die Unkenntnis ob Sie hierbei Beiträge zur Rentenversicherung abführen, etc.
Das Jobcenter ist hierbei jedoch zur genauen Auskunft verpflichtet.
Ich habe Sie nicht vergessen.
Der Umstand, dass Sie einen Nebenjob haben und unter den Bezug von Bürgergeld fallen, rechtfertigt keine automatisierte Berechnung.
Daher kann eine genaue Zahl schlicht nicht genannt werden.
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