Sozialrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Kunde,
mein Name ist Steffan Schwerin und ich bin seit mehr als 13 Jahren als Rechtsanwalt tätig.
VielenDank für Ihre Anfrage.
Nein, das Mietverhältnis kann so bestehen bleiben.
Sie müssen nicht ausziehen.
Wennnach der Beantwortung noch Unklarheiten bestehen, fragen Sie gern nach.
Über eine Bewertung meiner Antwort (Sterne über der Frage) würde ich mich sehrfreuen, damit ich meinen Service auch weiterhin anbieten kann.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Schwerin
Rechtsanwalt
Man muss das nicht melden.
Der WBS bleibt erhalten und Sie wohnen weiter dort.
Nein, nicht aus diesem Grund.