Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ich habe mir den Bescheid nebst Begründung durchgelesen.
Die Behörde führt hier umfangreich aus.
Insbesondere begründet sie die einzelnen Punkte der jeweiligen Erkrankung bzw. Einschränkung und bemisst diesen entsprechende Einschränkung geradezu.
Es es steht Ihnen frei, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen und eine Anhebung bzw. Korrektur der jeweiligen GBs zu fordern.
Hier muss jedoch fundiert und dezidiert Stellung zu den Ausführungen der Behörde genommen werden. Sehr gut wäre hier ein ärztliches Gutachten, dass ihnen jeweils höhere Grade bestätigt. Alternativ/parallel müssten fundierte Begründungen (gegebenenfalls auch ein an der Rechtsprechung) vorgelegt werden, warum der angesetzte GB zu niedrig ist und in Ihrem Fall höher zu bemessen wäre.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-