Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
In Ihrem Fall bezweifelt das Sozialamt ihre Angaben zu der Verzögerung der zu übermittelten und angefragten Unterlagen.
Prinzipiell sind sie verpflichtet, den Vorgaben des Jobcenters Folge zu leisten und insbesondere Unterlagen und Informationen an das Jobcenter auf Anfordern zu übermitteln. Ansonsten kann eine Leistungskürzung drohen.
Allerdings kann Ihnen das Jobcenter keine unmöglichen Forderungen auferlegen. D. h. wenn sie zum Beispiel im Krankenhaus waren und/oder eine OP ansteht, kann das Finanzamt natürlich nicht fristgemäß Unterlagen und Informationen verlangen.
Verzögerungen auf solche Anfragen sind nicht sanktioniert war durch die Sozialbehörde.
Allerdings müssen sie sodann auf Aufforderung der Sozialbehörde wiederum Angaben zu den Umständen machen, die eine Verzögerung verursacht haben.
Und vor diesem Hintergrund können auch die Bescheinigungen bezüglich Krankenhauszeiten eingefordert werden.
Dies dürfte jedoch kein Problem sein, da ein Krankenhaus diese unproblematisch ausstellt. Denn das Krankenhaus benötigt dies auch für eine Abrechnungserstellung.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-